Unsere Dienstleistungen in Franken und Zahlen

Unsere Dienstleistungen werden wie aufgelistet abgerechnet.

Die Abrechnungsschlüssel finden Sie in den verschiedenen Darstellungen.

Kostenbeteiligung Pflege

Die Kosten für die Spitex werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung. Von den vom Kanton anerkannten Kosten von CHF 124.00 (KLV a), CHF 112.50 (KLV b) und CHF 97.90 (Klv c) im Jahr 2024 übernimmt die Krankenkasse gemäss KVG folgende Beiträge:

Abklärung und Beratung

KLV a

Fr. 76.90 / Stunde

Behandlungspflege

KLV b

Fr. 63.- / Stunde

Grundpflege

KLV c

Fr. 52.60 / Stunde

Die Spitex stellt dem Krankenversicherer dafür direkt Rechnung. Ihnen bleibt auf diese Beiträge der Selbstbehalt von 10%. Für pflegerische Leistungen wird dem Kunden von Seiten Spitex ein Kostenanteil von maximal CHF 7.70 pro Tag in Rechnung gestellt. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde wird der Betrag anteilmässig pro 5 Minuten verrechnet. Der Mindesteinsatz beträgt 10 Minuten.

Akut- und Übergangspflege

 

Fr. 100.- / Stunde

Akut- und Übergangspflege kann von einem Spitalarzt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt für längstens 14 Tage verordnet werden. Die Akut- und Übergangspflege wird von den Krankenversicherern 55 % und der öffentlichen Hand 45% (Kanton und Gemeinden) finanziert.

Vollkosten Spitex Region Landquart; auswärtige Kund*innen

Wir pflegen und betreuen bei vorhandenen Ressourcen auch Gäste aus anderen Kantonen und Ländern. Dabei wenden wir unseren aktuellen Vollkostentarif (jährliche Anpassung per 1.4. nach Abgabe der aktuellen Kostenrechnung) an in den einzelnen Dienstleistungen:

- KLVa Abklärung und Beratung CHF 116.70/Std
- KLVb Behandlungspflege CHF 107.45/Std
- KLVc Grundpflege CHF 95.10/Std
- HWL und BBB CHF 88.80/Std
- Mahlzeitendienst CHF 22.60/pro Mahlzeit

Tarife Unfall und Militärversicherung

Seit dem 1.1.2019 haben wir keinen Tarifvertrag mit der Medizinaltarifkommission (MTK) mehr. Da Kanton und Gemeinde keine Leistungsbeiträge an die KLV-Leistungen bezahlen, gelten nicht die oben aufgeführten Tarife, sondern die auf unserer aktuellen Kostenrechnung beruhenden Vollkosten (jährliche Anpassung jeweils per 1.4. nach Abgabe der neuesten KoRe):

Abklärung und Beratung

KLV a

Fr. 116.70 / Stunde

Behandlungspflege

KLV b

Fr. 107.45 / Stunde

Grundpflege

KLV c

Fr. 95.10 / Stunde

Vor einem allfälligen Spitexeinsatz klären wir vorgängig mit dem Kunden oder der Versicherung die Finanzierung in Form einer Kostengutsprache für die Spitexleistungen ab. Ohne eine entsprechende Kostengutsprache können wir die Einsätze nicht übernehmen.

Hauswirtschaft / Betreuung / Mahlzeitendienst

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

 

Fr. 26.00 / Stunde

BBB Begleiten / Betreuen / Besuchen

 

Fr. 26.00 / Stunde Einzeldienstleistung

Fr. 20.00 / Stunde ergänzend zu anderen DL der Spitex

Bei hauswirtschaftlichen Leistungen entrichtet die Krankenkasse keine Entschädigung, ausser mit einer Zusatzversicherung. Klären Sie dies am besten vor den geleisteten Einsätzen mit ihrer Krankenkasse ab. Für BBB Leistungen übernimmt die Krankenkasse keine Entschädigung. Auch hier tragen der Kanton Graubünden und die Gemeinden den grössten Teil der Kosten von Fr. 85.70 (2024) pro Stunde. Der Tarif, den der Kunde selbst bezahlen muss, beträgt maximal Fr. 26.00 pro Stunde. Über private Zusatzversicherungen werden sie teilweise gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.

Mahlzeitendienst

 

Fr. 14.00 / Mahlzeit

Für Mahlzeiten vom Mahlzeitendienst bezahlt der Kunde maximal Fr. 14.00 pro Mahlzeit. Da auch diese Tarife nicht kostendeckend sind (Tarif 2024: Fr. 22.80), helfen Kanton und Gemeinden, die ungedeckten Kosten mitzutragen.